Rechtsprechung
LG München I, 06.06.2011 - 7 O 21691/98 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 890 Abs. 1 ZPO
Zur Höhe des Ordnungsgeldes beim vierten Verstoß gegen die einstweilige Verfügung / 35.000,00 EUR - damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)
§ 890 Abs. 1 ZPO
Was der Unterlassungsschuldner zu tun hat, um eine einstweilige Verfügung einzuhalten - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Mündliche Instruktion der Mitarbeiter über Verstoß gegen Unterlassungsverbot nicht ausreichend
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mündliche Aufklärung von Mitarbeitern über gerichtliches Verbot reicht nicht aus